Mediation (lat. „Vermittlung“) ist die freiwillige Möglichkeit innerhalb eines außergerichtlichen Verfahrens, Verhandlungen zur konstruktiven Beilegung, oder Vermeidung eines Konfliktes zu führen.
Die Konfliktparteien suchen hierbei, mittels Unterstützung des überparteiischen Dritten, dem Mediator, nach einer Vereinbarung, welche die Interessen und Bedürfnisse aller berücksichtigt. Der Mediator selbst ist niemals Entscheidungsträger, vielmehr ist er verantwortlich für den Verlauf des Verfahrens und sichert den nötigen Rahmen zur sachlichen und nutzbringenden Auseinandersetzung.
Das Mediationsverfahren bietet sich gerade im Bereich des Familienrechts an, da es hier häufig um die Beteiligung von Kindern geht, die unter einer oft konfliktträchtigen gerichtlichen Auseinandersetzung ihrer Eltern im besonderen Maße leiden.
Im Vergleich zu einer Klage mit anschließendem Gerichtsverfahren kommen in einem Mediationsverfahren folgende Vorteile zum Tragen: